vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Selbst auf die Straße gelegt: Schadenersatz

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2023/320Die Presse - Recht 2023, 15 Heft 45 v. 6.11.2023

Die Lenkerin eines Wagens, der nicht angehalten hat, muss Verletzter Geld zahlen.

Wien. Sie habe keine Schutzpflichten gegenüber der auf der Straße liegenden Frau gehabt. Das erklärte eine Autolenkerin dem Obersten Gerichtshof (OGH). Das sollten die Höchstrichter aber anders sehen. Und daran änderte es auch nichts, dass die später Verletzte lebensmüde war und sich selbst auf die Landesstraße gelegt hatte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!