Urteil. Kunden haben auch bei indexbasierter Erhöhung ein Widerspruchsrecht.
Wien. Auch bei einer indexbasierten Anpassung des Gaspreises steht Kundinnen und Kunden ein Widerspruchsrecht zu. Das hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien in einem Urteil klargestellt. Anlass war eine Musterklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Energielieferanten Goldgas.

