Man muss den Staat belangen, nicht die Person, die die Vorlesung an der Uni abhielt.
Wien. Ein schwedischer Professor erhebt Vorwürfe wegen einer an der Uni Wien abgehaltenen Vorlesung. Seine Vortragsunterlage und eine von ihm erstellte Studie seien verwendet worden, ohne ihn als Urheber zu nennen, klagte der Skandinavier. Dafür solle man ihm mindestens 7000 Euro zahlen.

