Sozialrecht. Die Mutter sei als Mindestsicherungsbezieherin laut EU-Recht eine Arbeitnehmerin. Daher hätten die Kinder ein Recht auf Unterhaltsvorschuss, sagt der OGH.
Sozialrecht. Die Mutter sei als Mindestsicherungsbezieherin laut EU-Recht eine Arbeitnehmerin. Daher hätten die Kinder ein Recht auf Unterhaltsvorschuss, sagt der OGH.
