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Gnade bei bloß einer Sünde auf der Terrasse

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2023/285Die Presse - Recht 2023, 16 Heft 41 v. 9.10.2023

Wer ein einziges Mal die Tür unversperrt ließ, kann die Versicherung noch belangen.

Wien. Es war neun Uhr früh, als die zwei Bewohner das Haus verließen. Dabei ließen sie die Terrassentür (sie hat außen einen fixen Knauf) von innen unversperrt. Eine schlechte Idee, denn bei der Rückkehr um 22 Uhr sollte sich zeigen, dass jemand über die Terrasse ins Haus eingebrochen war. Es war nicht der erste Einbruch in dieser Gegend.

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