Abmahnwelle. Ein Wiener Gericht erklärte die Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO für rechtsmissbräuchlich. Der Fall geht in die nächste Instanz.
Abmahnwelle. Ein Wiener Gericht erklärte die Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO für rechtsmissbräuchlich. Der Fall geht in die nächste Instanz.
