OGH-Entscheidung. Wenn die Abgasreinigung die meiste Zeit des Jahres reduziert wird, ist auch Motorschutz kein Argument für ein Thermofenster, so die Höchstrichter.
OGH-Entscheidung. Wenn die Abgasreinigung die meiste Zeit des Jahres reduziert wird, ist auch Motorschutz kein Argument für ein Thermofenster, so die Höchstrichter.
