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Autofahrer bückte sich bei Rot nach Handy: Strafmandat

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2023/278Die Presse - Recht 2023, 15 Heft 40 v. 2.10.2023

Wien. Zahlen oder nicht zahlen: Das ist die Frage, wenn das sogenannte Auge des Gesetzes jemanden auf frischer Tat erspäht. Begleicht man das darauffolgende Strafmandat, ist der Fall erledigt; wehrt man sich, bleibt man straflos oder fasst eine (höhere) Verwaltungsstrafe aus.

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