Schadenersatz. Als ein Mann eine Flasche umlagern wollte, kam es zur Explosion. Geld erhält der Mann keines, er hätte aufpassen müssen.
Wien. Vom Benützer einer Sektflasche sei „ein weitaus sorgfältigerer Umgang zu erwarten als von jenem einer kohlensäurehaltigen Mineralwasserflasche“. Und damit meint der Oberste Gerichtshof (OGH) gar nicht den Konsum der Getränke, für den das auch zutreffen mag, sondern die Lagerung.

