Verbraucherrecht. Reicht nach Absage eines Events wegen höherer Gewalt ein neuer Termin innerhalb von 18 Monaten? Nein, entschied der OGH.
Verbraucherrecht. Reicht nach Absage eines Events wegen höherer Gewalt ein neuer Termin innerhalb von 18 Monaten? Nein, entschied der OGH.
