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Eineinhalb Jahre auf Ersatztermin warten: Ist das zumutbar?

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2023/255Die Presse - Recht 2023, 22 Heft 37 v. 14.9.2023

Verbraucherrecht. Reicht nach Absage eines Events wegen höherer Gewalt ein neuer Termin innerhalb von 18 Monaten? Nein, entschied der OGH.

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