Datenschutz. Eine Klägerin konnte den behaupteten Datenschutzverstoß nicht nachweisen, auch der konkrete Schaden blieb unklar. Sie muss die Prozesskosten tragen.
Datenschutz. Eine Klägerin konnte den behaupteten Datenschutzverstoß nicht nachweisen, auch der konkrete Schaden blieb unklar. Sie muss die Prozesskosten tragen.
