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Keine Gnade für E-Scooter-Fahrerin

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2023/233Die Presse - Recht 2023, 9 Heft 35 v. 28.8.2023

1,38 Promille. Verwaltungsgerichtshof verbietet außerordentliche Strafmilderung.

Wien. Wer mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist, braucht nur ein etwas weniger strenges Alkohollimit einzuhalten: 0,8 statt 0,5 Promille, wie es im Auto oder auf Motorrädern gilt. Bei stärkerer Alkoholisierung steigen die Strafen jedoch mit den Promillegrenzen genau gleich an (s. den nebenstehenden Artikel).

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