1,38 Promille. Verwaltungsgerichtshof verbietet außerordentliche Strafmilderung.
Wien. Wer mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist, braucht nur ein etwas weniger strenges Alkohollimit einzuhalten: 0,8 statt 0,5 Promille, wie es im Auto oder auf Motorrädern gilt. Bei stärkerer Alkoholisierung steigen die Strafen jedoch mit den Promillegrenzen genau gleich an (s. den nebenstehenden Artikel).

