„Lex Ibiza“. Nach dem Begutachtungsverfahren wurde nachjustiert. Reichlich Interpretationsspielraum gibt es aber immer noch.
Wien. Dass die Novellierung nötig war, daran zweifelt kaum jemand. Ob der neue Gesetzestext seinen Zweck erfüllen wird, war im Begutachtungsverfahren jedoch heftig umstritten. Und auch nach dem Beschluss im Parlament scheiden sich daran immer noch die Geister.

