Ein beim Notar errichtetes Testament ist ungültig, weil eine Paraphe fehlte.
Wien. Dass der kranke Mann mit seiner rechten Hand nicht mehr unterschreiben konnte, war klar. Schließlich war diese Hand gelähmt. Aber hätte der Mann dann seine linke Hand benutzen müssen, um zumindest drei Kreuze oder eine Paraphe unter ein Testament zu setzen? Von dieser Frage hing es ab, wer erbt.

