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„Idiotenhaufen“ muss nichts bezahlen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2023/216Die Presse - Recht 2023, 7 Heft 31 v. 31.7.2023

Wien. Sie waren Assistentinnen der Geschäftsführung und hatten über ihren Betrieb gelästert. Nachdem ihr diesbezüglicher E-Mail-Verkehr dem Boss bekannt geworden war, hatte das aber nicht nur Folgen für das Arbeitsverhältnis.

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