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Eis vor Skikeller: Hotel schuld an Sturz eines Gasts

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2023/212Die Presse - Recht 2023, 10 Heft 30 v. 24.7.2023

Verkehrssicherung. Es war bekannt, dass es nachmittags vor einem Eingang taut und wieder friert. Der Hotelbetreiber unternahm dagegen zu wenig. Eine Skifahrerin ist aber mit schuld an ihrem Sturz: Sie passte nicht genug auf.

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