OGH billigt die Kündigung eines Paars wegen unleidlichen Verhaltens im Haus.
Wien. Manche Mitbewohner gingen nicht über ihre Wohnungstür aus dem Haus, sondern über den Garten, um den beiden nicht zu begegnen, andere zogen gar aus: Das Paar, das den Anlass zu diesem Fluchtverhalten bot, benahm sich der Hausgemeinschaft gegenüber äußerst auffällig, um nicht zu sagen: ausfällig.

