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Schlechtes Deutsch vorm Tod ist erlaubt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2023/13Die Presse - Recht 2023, 15 Heft 2 v. 9.1.2023

Testament blieb trotz eines kuriosen Textes gültig.

Wien. Für zwei Instanzen klang das Geschriebene zu mysteriös. Sie gingen von einem ungültigen Testament aus. Der Oberste Gerichtshof ist nun verständnisvoller und meint, den Text sinnvoll auslegen zu können.

Schreibt man sein Testament nicht selbst, gelten strenge Regeln. So müssen drei gleichzeitig anwesende Zeugen bestätigen, dass der Testierende in dem Dokument seinen letzten Willen kundtut. Und der Testierende muss einen Zusatz dazuschreiben, aus dem hervorgeht, dass es sich wirklich um seinen letzten Willen handelt – samt Unterschrift. Doch um den Zusatz wurde gestritten.

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