Oberster Gerichtshof bestätigt den Schuldspruch.
Wien. Zum Geburtstag von Adolf Hitler fuhren zwei Männer im Vorjahr nach Braunau. Sie stellten zwei rote Grabkerzen in eine ebenerdige Fensternische des Geburtshauses des NS-Diktators. Dafür wurden der bei der Tat 23-jährige Österreicher und ein 69-jähriger Bayer erstinstanzlich zu je drei Jahren Haft verurteilt. Beim Strafmaß spielten ihre einschlägigen Vorstrafen eine Rolle.

