OGH verlangt von Werbung inhaltliche Nachweise.
Wien. Wie ernst nehmen es Konsumenten, wenn ein Produkt damit wirbt, von Maschinenherstellern empfohlen zu werden? Um diese Frage drehte sich ein Prozess rund um das Geschirrspülmittel „Finish“. Während die Unterinstanzen kein Problem mit der Werbung hatten, will der Oberste Gerichtshof (OGH) diese nicht so einfach durchgehen lassen.

