Höchstgericht bestätigt Verbot eines Abrisses.
Wien. Der Denkmalschutz kann auch Häusern aus der Gründerzeit zugutekommen, die kaum noch als solche zu erkennen sind. Das zeigt der Fall eines Gebäudes in Wien-Floridsdorf. Es stammt zwar aus der Gründerzeit, doch wurde die charakteristische Fassade nach Kriegsschäden 1952 gar nicht oder bestenfalls vereinfacht wiederhergestellt.

