Wien. „Chaotische Aktengebarung“, „grobe Fehler“, „schockierende Dokumentation“ oder „desaströses Bild“. Es sind Attribute wie diese, mit denen das Wirken eines Wiener Bezirksrichters nach diversen Überprüfungen beschrieben wird.
Wien. „Chaotische Aktengebarung“, „grobe Fehler“, „schockierende Dokumentation“ oder „desaströses Bild“. Es sind Attribute wie diese, mit denen das Wirken eines Wiener Bezirksrichters nach diversen Überprüfungen beschrieben wird.
