Psychisch Kranke. Ein Hundequäler sei selbst nach dem neuen Recht ein Fall für die Anstalt, sagt der OGH.
Wien. Wegen der Novelle dürfe er nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das machte ein Mann nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) geltend.

