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Strafe für Anwalt nach TV-Auftritt im Bordell

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2023/2Die Presse - Recht 2023, 9 Heft 1 v. 2.1.2023

Wien. Im Bademantel im Bordell zeigte sich ein Wiener Rechtsanwalt – nicht irgendwo, sondern in der TV-Sendung „Geil – so treibt's Österreich“ des Privatsenders ATV. Was er für seine Privatsache hielt, trug ihm eine Bestrafung durch den Disziplinarrat der Anwaltskammer ein. Ob zu Recht, hatte jetzt der Oberste Gerichtshof zu prüfen.

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