[MGO]
Wien. Und wieder setzt Österreich eine EU-Richtlinie mit Verspätung um: Am 1. August 2023, ein halbes Jahr nach dem Ende der unionsrechtlichen Frist, soll das neue EU-Umgründungsgesetz in Kraft treten. Zumindest ist das in der Regierungsvorlage so vorgesehen, die Ende April im Nationalrat eingebracht wurde.

