Rettungspflicht. Geschädigte müssen Rechtsbehelfe ausschöpfen, entschied der OGH.
Auch den Beschuldigten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren trifft grundsätzlich eine Rettungspflicht.
OGH, 1 Ob22/23a
Rettungspflicht. Geschädigte müssen Rechtsbehelfe ausschöpfen, entschied der OGH.
Auch den Beschuldigten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren trifft grundsätzlich eine Rettungspflicht.
OGH, 1 Ob22/23a
