Verwaltervollmacht. Für den Handymast gebe es keinen gültigen Eigentümerbeschluss, wandte ein Wohnungseigentümer ein. Darauf kommt es jedoch nicht an.
Wien. Dass sich Wohnungseigentümer über ihre Hausverwaltung ärgern, kommt wohl hin und wieder vor. Die Möglichkeiten, sich gegen deren Entscheidungen zur Wehr zu setzen, halten sich jedoch in engen Grenzen. Das macht eine aktuelle OGH-Entscheidung einmal mehr deutlich (6 Ob 9/23a).

