Wien. Wer sich einer Schönheitsoperation unterzieht, muss etwaige negative Folgen selbst tragen. Das machten die Bedingungen einer privaten Krankenversicherung klar. Doch in einem aktuellen Fall erkrankte eine Frau nach einer Brustvergrößerung an Krebs. Und aus der Kombination aus beidem entstand ein drittes Leiden.

