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Schönheits-OP schlägt Schicksal

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2023/106Die Presse - Recht 2023, 15 Heft 14 v. 3.4.2023

Wien. Wer sich einer Schönheitsoperation unterzieht, muss etwaige negative Folgen selbst tragen. Das machten die Bedingungen einer privaten Krankenversicherung klar. Doch in einem aktuellen Fall erkrankte eine Frau nach einer Brustvergrößerung an Krebs. Und aus der Kombination aus beidem entstand ein drittes Leiden.

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