Versicherungsrecht. Gegen einseitige Vertragsänderungen sind nicht nur Verbandsklagen möglich, man kann sich als Kunde auch selbst wehren, entschied der OGH.
Versicherungsrecht. Gegen einseitige Vertragsänderungen sind nicht nur Verbandsklagen möglich, man kann sich als Kunde auch selbst wehren, entschied der OGH.
