Letzter Wille. Wenngleich Standesregeln verbieten, Geld von Betreuten ohne Gegenleistung anzunehmen, können sie vom Testament profitieren.
Wien. Als ihr Mann verstarb, musste seine Ehefrau erkennen, dass ihr Ehegatte beim Testament an andere gedacht hatte. Konkret hatte der Mann drei Jahre vor seinem Tod seine Pflegerin und ihren Ehemann als Erben eingesetzt.

