[MGO]
Wien. Käufer von Dieselfahrzeugen, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Hersteller. Das hat, wie berichtet, der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden (C-100/21). Er hat damit die diesbezüglichen unionsrechtlichen Regelungen als „Schutzgesetze“ für die Autokäufer qualifiziert.

