STREITFALL
DER WOCHE
Der Kündigungsschutz laut Mietrechtsgesetz (MRG) ist streng – der Vermieter braucht schon einen validen Kündigungsgrund, um einen unbefristeten Mietvertrag einseitig beenden zu können. Ein Vermieter eines Geschäftslokals hatte jedoch eine findige Idee, um das zu umgehen: Seit 1997 ließ er sich von der Mieterin vorsorglich alle fünf Jahre einen Räumungsvergleich unterschreiben. Einfach zur Sicherheit, um sie gegebenenfalls loswerden zu können, sollte er anders über das Geschäftslokal verfügen wollen.

