[MGO]
Wien. Brauchen viele Betriebe, in denen auch am Wochenende gearbeitet wird, ab sofort neue Dienstpläne? Und vielleicht sogar mehr Personal? Durchaus möglich. Grund ist ein Urteil des EuGH, das nur auf den ersten Blick unspektakulär wirkt, bei näherem Hinsehen jedoch massive Auswirkungen hat: Arbeitnehmern steht demnach ihre tägliche Ruhezeit nicht nur dann zu, wenn unmittelbar darauf gleich wieder ein Arbeitstag folgt. Sondern auch vor arbeitsfreien Tagen (C-477/21).

