Geschädigter Bankkunde scheitert mit seiner Klage.
Wien. Nach erfolglosen Klagen gegen seine Bank und seinen Rechtsanwalt wollte ein geschädigter Bankkunde den Staat wegen Schadenersatz in Anspruch nehmen. Nach einer Fehlinvestition war er gegen die Bank unterlegen, weil ihm dort ein Mitarbeiter jenseits von dessen Aufgabenbereich dazu geraten hatte, auch beim Rechtsanwalt ortete der Oberste Gerichtshof (OGH) keinen Fehler, der ihn haftbar gemacht hätte.

