Sie dürfen Österreicher sein und danach noch Bürger weiterer Staaten werden.
Wien. Wer als Österreicher eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert laut Gesetz automatisch seinen rot-weiß-roten Pass. Doch die Behörde kann dem Betroffenen eine Ausnahmegenehmigung erteilen, etwa „aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik“.

