Höchstgericht für grobe Entgleisung nicht zuständig.
Wien. „Korrupte Nazi-Richter“ nannte ein Mann Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) in einem von ihm sogenannten Amtsenthebungsverfahren. Die Richterinnen und Richter seien „wegen Verstoßes durch Verweigerung von rechtlichem Gehör und Ignoration“ eines Rechtsmittels nicht mehr tragbar, er beantrage Verfahrenshilfe, weil er sich die „verfassungswidrige Vorgehensweise nicht mehr gefallen lasse“.

