[MGO]
Wien. Die allgemeine Impfpflicht ist seit Samstag in Kraft. In der ersten Phase bis 15. März sind keinerlei Verwaltungsstrafen vorgesehen, insofern bleibt sie vorerst ohne unmittelbare Auswirkungen. Aber ändert sich dadurch etwas am Arbeitsplatz oder bei Bewerbungen? Oder in anderen Lebensbereichen, vom Einkaufen bis zu Freizeitaktivitäten? Da gibt es viel Verunsicherung. Zahlreiche Fragen sind offen und können wohl nur durch die Judikatur beantwortet werden, sollte es nicht noch ergänzende Regelungen geben. Hier dennoch der Versuch einer rechtlichen Einordnung.

