[MGO]
Wien. Öffentliche Auftragsvergaben kommen immer wieder ins Gerede. Das reicht von der sogenannten Inseratenaffäre bis zu Querelen rund um die Auftragserteilung für PCR-Tests an Schulen. Im letzteren Fall entschied jüngst das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dass ein Direktabruf aus einer Rahmenvereinbarung rechtswidrig war, und verdonnerte die Republik zu einer Geldbuße von 500.000 Euro.

