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Nicht auf Kellnerin gehört: Skifahrer muss büßen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2022/381Die Presse - Recht 2022, 15 Heft 50 v. 12.12.2022

Wien. Es war ein spezieller Tourengeherabend, an dem man die Piste auch zu später Stunde noch als Skifahrer nutzen durfte. Aber so spät war es dann doch mit Gefahren verbunden. Denn um 22.30 Uhr war mit dem Präparieren der Piste begonnen worden, um 22.45 Uhr war der Skifahrer mit einem Windenseil einer Pistenraupe kollidiert.

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