Wien/Luxemburg. Wegen Preisunterschieden bei Arzneimitteln in einzelnen EWR-Staaten ist deren zulässiger Parallelimport in einen anderen EWR-Staat ein lukratives Geschäft. Dabei wird ein Original-Arzneimittel entweder in eine neue Verpackung umgepackt oder aber die Originalverpackung neu etikettiert.

