Hindernis war erkennbar, sagen die Höchstrichter.
Wien. Kauft man als Skifahrer eine Liftkarte, erhält man dafür nicht nur das Recht, sicher bergauf zu fahren. Auch die Abfahrt muss so erfolgen können, dass man keinen unerwarteten Gefahren ausgesetzt ist. Andernfalls kann der verletzte Wintersportler Schadenersatz einfordern.

