Wien/Luxemburg. Die EU hat bei ihrem Kampf gegen Geldwäsche ein wenig übers Ziel geschossen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat einen Teil der 5. Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt, weil damit zu stark in die Grundrechte eingegriffen werde.

