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Bindung zu lang: 16 Monate bei Fitnessstudio

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/356Die Presse - Recht 2022, 14 Heft 47 v. 21.11.2022

OGH verbietet fünf Klauseln in Geschäftsbedingungen.

Wien. Intransparent, zu lang: Das ist die Vertragsbindung bei zwei Betreibern von Fitnessstudios, gegen welche die Arbeiterkammer sich mit Verbandsklagen durchgesetzt hat. Der OGH hat auch vier weitere von der AK beanstandete Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beiden Betreiber, die demselben Franchisesystem angehören, als gesetzwidrig aufgehoben.

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