vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei Kleiderkauf muss man auf Stufe achten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/343Die Presse - Recht 2022, 17 Heft 45 v. 7.11.2022

Frau stürzte beim Anprobieren – selbst schuld.

Wien. Dass man nur noch Augen für ein Kleidungsstück hat, kann gerade modebewussten Menschen schon einmal passieren. Auf eine im Geschäft vorhandene Stufe müsse man aber dann trotzdem achten, wie nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied – und einer Frau Schmerzengeld verwehrte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!