Frau stürzte beim Anprobieren – selbst schuld.
Wien. Dass man nur noch Augen für ein Kleidungsstück hat, kann gerade modebewussten Menschen schon einmal passieren. Auf eine im Geschäft vorhandene Stufe müsse man aber dann trotzdem achten, wie nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied – und einer Frau Schmerzengeld verwehrte.

