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VfGH-Mitglied sollte kein Nebenberuf sein

RechtspanoramaLando KirchmairDie Presse - Recht 2022/299Die Presse - Recht 2022, 14 Heft 40 v. 3.10.2022

[Clemens Fabry]

Die Richterinnen und Richter, die hier ein und aus gehen, üben auch ihre Stammberufe weiter aus.

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