Unfall. Frau hätte den Monteur ihrer Bindung früher klagen müssen, weil eine Karte seinen Namen verriet.
Wien. Selbst wenn man im Recht sein sollte, nutzt eine Klage wenig, wenn man sie zu spät einbringt. Bei Schadenersatzansprüchen etwa hat man dafür drei Jahre Zeit. Gerechnet wird dies ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat.

