Wettbewerb II. Wer Marktmacht hat, darf sie nicht missbrauchen. Im Digitalbereich gibt es spezielle Regeln.
Wien. Ein großes Thema im Wettbewerbsrecht ist die Marktmacht: Unternehmen, die eine starke Marktposition haben, stehen unter besonderer Beobachtung der Wettbewerbshüter. Auch da gibt es aktuelle Entwicklungen, vor allem bei der Regulierung digitaler Märkte.

