Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs.
Wien. Mieter, die einen erheblich nachteiligen Gebrauch von der Wohnung machen, können gekündigt werden. Ein kurioser Fall einer länger dauernden Verletzung oder Gefährdung der Substanz des Hauses mit Kündigungspotenzial beschäftigte nun den Obersten Gerichtshof – mit der Folge, dass eine Frau die Wohnung verliert.

